Allgemeine Vertragsbedingungen
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Agentur
“Benvenuto-Toskana” Cornelia
Mehl
Hamerweg 147, 41068
Mönchengladbach Telefon: 02161/52232 |
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Die Tätigkeit von Benvenuto-Toskana beschränkt
sich auf die Vermittlung von Verträgen mit den im Vermittlungsvertrag
genannten Eigentümern. |
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Kommt ein Vermittlungsvertrag zustande, dann steht
Ihnen Ihr Urlaubsdomizil am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie
sollten möglichst nicht später als 19.00 Uhr eintreffen. Nach 22.00 Uhr
können wir nicht mehr garantieren, daß der Hausbesitzer Sie noch erwartet.
Die Abreise sollte so erfolgen, daß die Räume ab 10.00 Uhr für die nächsten
Gäste hergerichtet werden können. Bitte beachten Sie, daß die in der Beschreibung der
Häuser/Wohnungen angegebene Personenzahl nicht überschritten werden darf, auch
nicht für eine Nacht. Wenn sich die im Vertrag angegebene Personenzahl
– auch inneralb der Begrenzung – erhöht, muß das vor der Anreise gemeldet
werden, damit wir den Hausbesitzer informieren können. Dies gilt auch für
die Zahl mitgebrachter Hunde. Bitte sehen
Sie sich bei Ihrer Ankunft um, ob in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferienhaus
alles in Ordnung ist, funktioniert und der Beschreibung entspricht. Schäden
und Abweichungen von der Beschreibung reklamieren Sie bitte unmittelbar beim
Hausbesitzer oder der von ihm beauftragten Person oder wenden Sie sich, wenn
Sie vor Ort niemanden erreichen, sofort an uns, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Reklamationen, die Sie nach Verlassen des Ferienhauses oder am Ende Ihres
Aufenthaltes melden, können nicht berücksichtigt werden und berechtigen zu
keinerlei Ansprüchen. |
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Für von
Ihnen am Haus oder an der Einrichtung verursachte Schäden haften Sie
bzw. Ihre Privathaftpflichtversicherung. Bitte melden Sie eventuelle
Schäden dem Hausbesitzer, damit diese schnell beseitigt werden können. Ebenso
Geschirr- oder Glasbruch bitte bei Ihrer Abreise angeben, damit die
Einrichtung für die nachfolgenden Gäste wieder vollständig ist. Im Süden kann es im Sommer zu Wasser- oder Stromausfällen kommen
(Wassermangel, Gewitter, Wasser- oder Stromabschaltungen durch die
Gemeinde). Hierfür kann keine Mietminderung beansprucht werden. Treten Sie vom Vertrag zurück, so ist der Vermieter
berechtigt, angemessenen Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des
Anspruchs richtet sich nach dem Mietpreis. Bei
Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt verbleibt die Anzahlung beim
Vermittler (u. a. für die Unkosten der Weitervermietung). Danach werden bis
zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %, später 80 % der Restzahlung erhoben. Kann die
Ferienwohnung/das Ferienhaus in der Vertragszeit anderweitig vermietet
werden, bleibt es bei der Anzahlung. Es steht Ihnen frei, einen geringeren
Schaden nachzuweisen. |
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Ein Rücktritt sollte möglichst sofort telefonisch und dann
schriftlich mitgeteilt werden. |
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Wir empfehlen
Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung (Abschlußfrist 14 Tage
nach der Buchung!). Ansprüche gegen Benvenuto-Toskana
– ausgenommen
Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr ab dem vertraglichen
Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend
gemacht, so ist die Verjährung gehemmt. Der Kunde kann die
Agentur nur
am deren Sitz verklagen. |
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